Deutschland

Vorläufiger Pass

Wer dringend verreisen muss und kein gültiges Reisedokument besitzt, kann für die jeweilige Reise einen vorläufigen Reisepass beantragen. Ein vorläufiger Reisepass ist für eine einmalige Reise in eine Richtung, maximal jedoch sieben Monate gültig und dient nicht als Ausweis.

Vorläufige Reisepässe können sowohl von der Polizei in Schweden als auch von einer schwedischen Vertretung im Ausland ausgestellt werden. Die rosafarbenen vorläufigen Reisepässe der Polizei in Buchform sind maschinenlesbar und enthalten biometrische Daten, während die Botschaft lediglich vorläufige Reisepässe im Format DIN A4 ausstellen kann.

Der Antragsteller muss sich selbst informieren, ob das Zielland einen vorläufigen Pass in DIN A4-Format anerkennt.

Die Antragsgebühr für einen vorläufigen Reisepass finden Sie auf der Gebührenseite der Botschaft.

In Deutschland kann ein vorläufiger Reisepass bei der schwedischen Botschaft in Berlin und bei den Honorarkonsulaten in Frankfurt am Main, Hamburg und München beantragt werden.

Folgende Dokumente müssen bei Beantragung eines vorläufigen Passes vorgelegt werden:

  • Formular Angaben zur Prüfung der schwedischen Staatsbürgerschaft, das vor dem Besuch ausgefüllt werden muss 

  • Buchungsbestätigung der geplanten Reise.

  • Gültiger Lichtbildausweis (wenn möglich) als Identitätsnachweis.

  • Ausgefülltes Formular Ansökan om provisoriskt pass, wenn der Antrag in einem der Honorarkonsulate in Frankfurt am Main, Hamburg oder München gestellt wird.

  • Zwei aktuelle Passbilder, wenn der Antrag in einem der Honorarkonsulate in Frankfurt am Main, Hamburg oder München gestellt wird.

Minderjährige kinder (unter 18 Jahren) benötigen außerdem:

  • Eine ausgeschtelte schwedische Personen- oder Zuordnungsnummer.

  • Das Formular Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen, das von beiden Elternteilen ausgefüllt, datiert und unterschrieben und von zwei unabhängigen Personen (keine Verwandten) beglaubigt werden muss. Wenn beide Erziehungsberechtigten bei der Antragstellung anwesend sind, kann die Beglaubigung in der Botschaft stattfinden.

  • Gültiger Ausweis beider Erziehungsberechtigten.

  • Sorgerechtsentscheidung des Jugendamtes oder eines anderen Gerichts, wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat.

  • Geburtsurkunde, auf der die Namen beider Elternteile aufgeführt sind, sofern das Kind nicht in Schweden geboren wurde.