Pässe und schwedische ID-Karten können bei der Polizei in Schweden, der Schwedischen Botschaft in Berlin und jeder anderen Schwedischen Botschaft, die Passbehörde ist, beantragt werden. Die Antragsgebühr bei der Polizei ist dabei deutlich geringer als bei einer Botschaft, weitere Informationen dazu finden Sie unten.
Gegenwärtig ist die Nachfrage nach freien Terminen für die Beantragung von Pässen und nationalen ID-Karten sehr hoch. Wenn Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um Stornierung, damit der Termin wieder freigegeben werden kann. Bitte denken Sie daran
- das Formular bereits fertig ausgefüllt zum Termin mitzubringen
- eine Antragstellung nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Online-Buchungssystem
Folgende Dokumente müssen zur Beantragung eines Passes/einer ID-Karte mitgebracht werden:
Persönliches Erscheinen ist notwendig, da ein Foto in einem speziellen Fotoautomaten gemacht werden muss und Sie Ihre Fingerabdrücke und Ihre Unterschrift hinterlegen müssen.
Gebühr
Die Antragsgebühren für einen Reisepass oder Personalausweis finden Sie auf der Gebührenseite der Botschaft.
Wenn Sie den Reisepass oder Personalausweis bei einem Konsulat in Deutschland abholen möchten, fällt eine zusätzliche Portogebühr an, die zum Zeitpunkt der Beantragung zu bezahlen ist. In diesem Fall fällt auch für die Abholung des Ausweisdokuments eine Gebühr an, die zum Zeitpunkt der Abholung in bar an das Konsulat gezahlt werden muss.
Beantragung bei einer Passstelle der Polizei in Schweden
Wer nicht auf die Ausfertigung des beantragten Dokuments in Schweden warten kann, kann seinen Pass oder seine ID-Karte an die Schwedische Botschaft in Berlin schicken lassen, die das Dokument auf Wunsch an eines der zwölf Honorarkonsulate in Deutschland weiterleitet. Bitten Sie in diesem Fall die Polizei darum, im Pass/ID-Karteantrag zu notieren, bei welcher Botschaft/welchem Honorarkonsulat Sie Ihr Reisedokument abholen möchten.
Am 15. April 2016 traten Änderungen im schwedischen Passgesetz in Kraft, was u. a. festlegen, dass schwedische Staatsbürger in einem Zeitraum von fünf Jahren maximal drei Reisepässe beantragen können.