Wussten Sie, dass die Schwedische Botschaft in Wien fünf Honorarkonsulate in den österreichischen Bundesländern hat? Außerdem gibt es ein Konsulat in der Slowakei. Wir haben die Konsul*innen ein paar Fragen geschickt, um sie besser kennenzulernen!
Ein/e Honorarkonsul*in erhält kein Gehalt, sondern ist ehrenamtlich tätig. Honorarkonsul*innen sind meistens keine schwedischen Staatsbürger*innen, sondern Angehörige des Empfangsstaates. Aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung in Österreich besitzen sie wertvolle Kontakte, sie sind mit den örtlichen Verhältnissen bestens vertraut und können daher schwedischen Staatsbürger*innen in Not gute Hilfe leisten. Ein Konsulat kann bei Bedarf, in Absprache mit der schwedischen Botschaft, örtliche Behörden kontaktieren, um Unterstützung zu bekommen.
Ein Honorarkonsulat ist also eine Art „Filiale“ der Schwedischen Botschaft (die sich in Wien befindet) und bietet zahlreiche Dienstleistungen für schwedische Staatsbürger*innen. Die Konsulate dürfen keine Reisepässe ausstellen, aber sie können Pässe, Personalausweise, Notfallpässe, Führerscheine, Lebensbescheinigungen für Pensionist*innen und einige andere Zertifikate aushändigen.
Die Honorarkonsulate füllen eine wichtige Funktion bei der Aufrechterhaltung und Entwicklung der schwedischer Handelsbeziehungen und der schwedischen Kultur in Österreich. Auf diese Funktion wurde in den letzten Jahren großes Gewicht gelegt, und es wird auch künftig in diese Richtung weitergearbeitet werden.
Weitere Informationen über die Honorarkonsul*innen sind unten erhältlich.